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Nachhaltigkeitsreporting – Megatrend, Notwendigkeit oder beides?
Fachwissen , Umwelt- und Klimaschutz , Trendscouting 15.02.2024

Nachhaltigkeitsreporting – Megatrend, Notwendigkeit oder beides?

Das Thema Nachhaltigkeit bekommt zunehmend Aufmerksamkeit in Unternehmen und beruflichen Netzwerken. Mit Inkrafttreten der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung in Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) am 05.01.2023 sind viele Unternehmen in Europa gefordert, sich aktiv mit dem Thema Nachhaltigkeitsreporting zu beschäftigen. Das Ziel dieser Richtlinie ist es, die Nachhaltigkeitsberichterstattung zum einen zu standardisieren und zum anderen der Finanzberichterstattung über die Aufnahme in den Lagebericht gleichzustellen und vom Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen.

Bedeutung der CSR-Berichterstattung wächst auch für Stadtwerke

Für die meisten Stadtwerke in Deutschland wird ein Nachhaltigkeitsbericht ab dem Berichtsjahr 2025 verbindlich vorgeschrieben – entweder direkt durch die CSRD oder für kleinere Stadtwerke durch die lokalen Gemeindeordnungen. Viele Stadtwerke stehen nun vor der Herausforderung, die Umsetzung im eigenen Haus zu organisieren. Angesichts der Tatsache, dass viele von ihnen bisher noch keinen Nachhaltigkeitsbericht erstellt haben und personell nicht über die notwendigen Ressourcen verfügen, stellt sich das keineswegs einfach dar.

Die Inhalte und das Vorgehen für die zukünftig geforderten Nachhaltigkeitsberichte sind in den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) verbindlich festgelegt. Diese umfassen vier Bereiche mit insgesamt zwölf Standards:

  • Zwei übergreifende Standards: ESRS 1 und ESRS 2
  • Fünf Standards für den Themenbereich E (Environment): ESRS E1 bis ESRS E5
  • Vier Standards für den Themenbereich S (Social): ESRS S1 bis ESRS S4
  • Ein Standard für den Themenbereich G (Governance): ESRS G1.
Struktur der ESRS-Standards

Alle Standards beinhalten zwischen fünf und 17 Berichtspflichten (in Summe 82) mit jeweils mehreren Datenpunkten, welche Erläuterungen zu Strategien, Maßnahmen, Zielen oder konkrete Parameter abfragen. Diese summieren sich auf über 1.000 Kennzahlen und Angaben. Trotz Übergangsbestimmungen in den ersten ein bis drei Berichtsjahren bedeutet dies einen hohen Aufwand.

Doppelte Wesentlichkeitsanalyse bestimmt Berichtsumfang

Die übergreifenden Standards erläutern das Vorgehen für die Berichterstattung (ESRS 1) und geben die verpflichtend zu berichtenden Inhalte (ESRS 2) vor. Die Berichterstattung der Themenstandards unterliegt jedoch dem Prinzip der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse. Das bedeutet, dass für jeden Themenstandard eine Reihe von Themen, Unter- und Unter-Unterthemen auf ihre wesentlichen Auswirkungen sowie auf ihre wesentlichen finanziellen Risiken und Chancen bewertet werden müssen. Sofern eines dieser (Unter-)Themen aus mindestens einer Perspektive für das Unternehmen wesentlich ist, muss es darüber berichten. Dabei sind nicht nur die eigenen Aktivitäten, sondern auch die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette zu betrachten sowie die Interessen der Stakeholder zu berücksichtigen. Das Unternehmen muss die Doppelte Wesentlichkeitsanalyse sowie die inhaltliche Begründung für die Prüfung dokumentieren.

Gemeinsam mit Trianel auf dem Weg zum ESRS-konformen Bericht

Eine erste Maßnahme von Trianel, um Stadtwerke angesichts der Komplexität der neuen Richtlinien, des Zeitdrucks und der oftmals fehlenden Expertise zu unterstützen, war die Konzeption eines viertägigen Workshops für Stadtwerke. Anfang Januar haben die Trianel Expertinnen des Digital Labs und des Trendscoutings den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die inhaltlichen Grundlagen zu CSRD und ESRS präsentiert, alle 82 Berichtspflichten vorgestellt und die Anforderungen hinsichtlich der Prüfung aufgezeigt. Darüber hinaus haben die Stadtwerke über zwei Tage die Themen und Unterthemen für die zehn Themenstandards in Kleingruppen diskutiert sowie eine erste Einschätzung ihrer Wesentlichkeit vorgenommen. Abschließend konnten die erarbeiteten Ergebnisse am Geschäftsführertag erfolgreich präsentiert werden.

Der Workshop bildete den Auftakt zu weiteren Dienstleistungen von Trianel im Bereich Nachhaltigkeit. Derzeit werden zum Beispiel in einem Pilotprojekt im Digital Lab mehrere IT-Lösungen zur Unterstützung des CSRD-Reportings getestet und evaluiert. Darüber hinaus bietet Trianel Beratung und Unterstützung auf dem Weg zum ersten Nachhaltigkeitsbericht an und kann insbesondere bei der Analyse der Doppelten Wesentlichkeit, bei der Einbindung der Stakeholder, bei der IT-Toolauswahl und beim Vergleich mit anderen Stadtwerken helfen.

Der CSRD-konforme Nachhaltigkeitsbericht ist eine Notwendigkeit und kurzfristige Herausforderung für viele Stadtwerke. Da auf der einen Seite der Aufwand sehr hoch ist, sollte frühzeitig mit den Vorbereitungen angefangen werden. Andererseits bietet die hiermit verbundene Transparenz langfristig auch große Vorteile: Unternehmen können ESG-Risiken und ‑Chancen frühzeitig identifizieren und sich mit einer nachhaltigen Unternehmensstrategie fit für die Zukunft machen.

Ihre Ansprechpartnerinnen

Jana Köhler, Unternehmensentwicklung, Trianel GmbH

Jana Köhler

Trendscout, Unternehmensentwicklung

Dr. Sarah Schiffer

Projektmanagerin Digitalisierung, Unternehmensentwicklung

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