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Punktgenaue Unterstützung bei BEHG und nEHS
Handel , Portfoliomanagement , Belieferung von Endkunden , Umwelt- und Klimaschutz 06.09.2022

Punktgenaue Unterstützung bei BEHG und nEHS

Am 20.12.2019 in Kraft getreten und mit Beginn des Handels von nationalen Emissionshandelszertifikaten (nEHS) am 05.10.2021 in die heiße Phase der Umsetzung gestartet – das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ist ein Baustein zur Erreichung der ambitionierten Klimaschutzziele in Deutschland. Erreicht werden soll durch die Bepreisung von Treibhausgasemissionen für die Sektoren Wärme und Verkehr ab 01.01.2021 die Reduzierung des Verbrauchs von fossilen Brennstoffen.

Betroffen sind alle Unternehmen, die Brennstoffe (wie Heizöl, Erdgas, Flüssiggas und Treibstoffe bzw. Benzin und Diesel sowie ab 2023 auch Kohle) beziehen und in den Verkehr bringen, das heißt zum Beispiel an Endkunden verkaufen oder damit bestimmte Wärmeerzeugungsanlagen sowie Erdgastankstellen betreiben. So gehören auch Stadtwerke zu den sogenannten Inverkehrbringern von Brennstoffen nach dem BEHG und müssen z. B. für an Endkunden verkauftes Gas CO2-Zertifikate im nationalen Zertifikatehandel erwerben. Die Kosten dafür können sie an die Verbraucher weitergeben. 

Neue, vielfältige Pflichten aus dem BEHG

In den letzten Wochen hatten betroffene Unternehmen einige wichtige Termine zu berücksichtigen, um ihre Pflichten aus dem BEHG zu erfüllen; weitere Termine stehen noch an. Sie mussten beispielsweise bis zum 01.08.2022 die tatsächlichen Brennstoffemissionen des Jahres 2021 im Register eintragen lassen und den Emissionsbericht 2021 bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) einreichen.

Bis zum 22.09.2022 läuft noch die Frist, nEHS-Zertifikate für 2021 an der EEX nachzukaufen, falls für die tatsächlichen Emissionen nicht ausreichend Zertifikate erworben wurden. Transaktionen am Sekundärmarkt sind bis zur Abgabe am 30.09.2022 noch möglich. Bis Jahresende müssen Zertifikate für die erwarteten Emissionen 2022 beschafft werden. Dabei gilt die Regelung zu beachten, dass Inverkehrbringer mindestens 90 % ihres Zertifikatsbedarfs innerhalb des jeweiligen Kalenderjahres beschaffen müssen. Die verbleibenden 10 % sind bis Ende September des Folgejahres zu erwerben.

Zudem ist zu beachten, dass erstmalig in 2023 der Überwachungsplan zu erstellen ist, an welchen die gesetzlichen Anforderungen noch nicht definiert sind. Hinzu kommt, dass die Unternehmen, so auch Stadtwerke, demnächst neben der Betreuung der DEHSt-Plattform auch die Kommunikation in Bezug auf den Emissionsbericht sowie den Überwachungsplan mit der noch zu definierenden Verifizierungsstelle und der DEHSt zu verantworten haben.

Wir lotsen Ihr Unternehmen durch den Prozess

Trianel hat zahlreiche Unternehmen mit einem „Starterpaket“ dabei begleitet, die vielfältigen neuen Pflichten und Aufgaben aus dem BEHG fristgerecht und regelkonform umzusetzen und am nationalen Zertifikatehandel teilzunehmen.

Auf Basis der Erfahrung bei rund 50 Kunden im BEHG und nEHS hat Trianel ihr Dienstleistungspaket weiterentwickelt und steht ihren Kunden auch bei der fortlaufenden Erfüllung der BEHG-Pflichten als Kompetenzpartner zur Seite.

Trianel Dienstleistung zum BEHG

Die erfahrenen Portfoliomanager haben stets die aktuelle Gesetzeslage und mögliche Auswirkungen im Rahmen der Dienstleistung im Blick und ermitteln die benötigte nEHS-Zertifikatemenge des Kunden. Dabei werden nicht nur die Gaslieferungen, sondern auch die spezifische Kundensituation analysiert und weitere Inverkehrbringungen, z. B. anderer Brennstoffe, Blockheizkraftwerke, Biogas sowie der Betrieb von kundeneigenen Tankstellen, berücksichtigt.

Neben der Verwaltung des Registerkontos inkl. Bewirtschaftung in Vollmacht des Kunden können über die zusätzliche Dienstleistung „Marktzugang nEHS" die erforderlichen Zertifikate bei Trianel nicht nur gekauft, sondern auch verkauft werden.

Zudem unterstützen die Portfoliomanager künftig bei der Kommunikation mit der Verifizierungsstelle DEHSt., erstellen und aktualisieren den Emissionsbericht sowie den Überwachungsplan. Außerdem prüfen sie im Rahmen der Beschaffungsstrategie, inwiefern eine Veräußerung im sich entwickelnden außerbörslichen Sekundärhandel für den Kunden wirtschaftlich ist und erarbeiten eine individuelle Strategie hierfür.

Die Trianel Kunden können auf die Expertise der Portfoliomanager zählen. So konnten bei einige Kunden aufgrund der Beratungsexpertise Mehrkosten vermieden werden. Bei Kunden, die zusätzlich zum nationalen auch am europäischen Emissionshandel teilnehmen und deren Mengen nach Vorlage entsprechender Nachweise abzugsfähig sind, wurden ebenfalls nennenswerte Biogas-Mengen abzugsfähig gemacht. Alleine durch den Abzug von Mengen aus dem europäischen Emissionshandel wurden bei einem Kunden Mehrkosten im hohen sechsstelligen Bereich vermieden. 

Ihr Ansprechpartner

Stefan Günther, Abteilungsleiter Beschaffungs-Portfoliomanagement Trianel GmbH

Stefan Günther

Abteilungsleiter Beschaffungs-Portfoliomanagement

Gesetzliche Pflichten aus dem BEHG erfüllen

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Mit dem praxiserprobten, modularen Beratungsangebot für Stadtwerke, Energieversorger und Industrieunternehmen

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