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Das gibt es noch: Redispatch 1.0
Handel , Stromerzeugung , Analyse und Prognose 07.09.2023

Das gibt es noch: Redispatch 1.0

Sie haben richtig gelesen: Hier geht es um Redispatch 1.0. Zwar ist seit Oktober 2021 beim Redispatch die Version 2.0 in aller Munde, das bedeutet aber nicht, dass der Vorgänger 1.0 obsolet ist. Denn Anlagen ab 10 MW installierter Leistung fallen weiterhin unter das Regime 1.0, auch bekannt als System Operation Guidelines, kurz SO GL. 

Grundsätzlich werden beim Redispatch Maßnahmen ergriffen, um Engpässe im Stromnetz zu beseitigen. Das kann durch die Abschaltung aber auch Zuschaltung von konventionellen Kraftwerken und/oder Erneuerbare-Energien-Anlagen geschehen. Es soll sicherstellen, dass der Energiefluss im Stromnetz reibungslos funktioniert und die Stromversorgung nicht beeinträchtigt wird. Zum Redispatch gehören finanzielle Vereinbarungen zwischen den Betreibern des Übertragungsnetzes und der Anlagen. Dies umfasst die Entschädigung für diejenigen, deren Erzeugungsanlagen abgeschaltet werden, sowie eine Vergütung für jene Stromanbieter, die zusätzliche Leistung meist in Form von Regelenergie bereitstellen.

Kraftwerke ab 10 MW von Redispatch 1.0 betroffen

Beim Redispatch 2.0 müssen Erneuerbare-Energien- und KWK-Anlagen ab 100 kW sowie Anlagen, die mittels Smart Meter gesteuert werden können, für das Redispatch zur Verfügung stehen. Die operative Umsetzung im Markt steckt hier nach wie vor in den Kinderschuhen und es gibt noch keinen etablierten Standard. Für Kraftwerke über 10 MW, in der Regel konventionelle Anlagen, gilt aber nicht das Redispatch 2.0, sondern – nach wir vor – das Redispatch 1.0 und damit der Kommunikationsweg der SO GL. Diese EU-Richtlinie legt eine Vielzahl von harmonisierten Vorschriften für den Betrieb des Stromnetzes fest, insbesondere in Bezug auf den Datenaustausch zwischen Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB), Verteilnetzbetreibern und den Netznutzern. Betreiber von Anlagen ab 10 MW – oder ihre Einsatzverantwortlichen – sind verpflichtet, dem Netzbetreiber Stammdaten, Echtzeitdaten beispielsweise über Kraftwerksrevisionen, aber auch Planungsdaten bereitzustellen.

Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt beim Redispatch 1.0 vom Anlagenbetreiber auf Anforderung des Netzbetreibers. Die Prozesse werden manuell oder halbautomatisiert gesteuert und die Anwender nutzen die Plattform „RACE“ im Gegensatz zur automatisierten Herangehensweise unter Verwendung von „connect+“ beim Redispatch 2.0.

Handlungsempfehlungen zur Erfüllung der regulatorischen Anforderungen

Übertragungsnetzbetreiber prüfen zurzeit verstärkt die ihnen auferlegten regulatorischen Anforderungen, damit sie ihren Handlungsspielraum optimal ausnutzen können. Sie drängen dabei auf die Einhaltung der Vorschriften. Deshalb erhalten Anlagenbetreiber aktuell häufiger Post von ihrem Netzbetreiber. Generell gilt dabei: Der Anlagenbetreiber und nicht der ÜNB unter Redispatch 1.0 trägt die volle Verantwortung für die Einhaltung der regulatorischen Anforderungen.

Was ist nun zu tun? Anlagenbetreiber sollten auf alle Fälle prüfen, ob ihre Anlage überhaupt den richtigen Redispatch-Maßnahmen zugeordnet ist. Die Betreiber sollten auch prüfen, ob sie die Datenlieferverpflichtungen erfüllen.

Trianel unterstützt Anlagenbetreiber bei all diesen Prozessen, um einen rechtssicheren Ablauf zu gewährleisten, und übernimmt – wenn gewünscht – auch die Marktrolle des Einsatzverantwortlichen und wickelt die regulatorischen Prozesse ab. Dazu zählen unter anderem die Übermittlung der Stammdaten, die Durchführung des Meldeprozesses zu den Planungsdaten sowie die Erstellung der Prognose und die Abstimmung und Durchführung der Redispatch-Maßnahmen an sich.

Ihr Ansprechpartner

Frank Metzger, Leiter Kraftwerks- & Speichereinsatz der Trianel GmbH

Frank Metzger

Abteilungsleiter Assetoptimierung

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