Produkte

Alle neuen Artikel in Ihrem Posteingang!

Aktuelle Informationen aus der Energiebranche, die Ihr Unternehmen nach vorne bringen, in unserem Newsletter.

Jetzt registrieren
Unternehmen

Geschäfts- und Nachhaltigkeitsbericht 2023

Wir entwickeln die neue Energiewelt weiter

zum Download
Karriere

Karriere Podcast

Im Studydrive Podcast spricht unsere Kollegin Maike Kalthöfer über ihre Arbeit und ihren Werdegang als Managerin für Kraftwerks- und Speichereinsatz bei Trianel.

Jetzt anhören
Zurück zur Übersicht

07.12.2018

Stadtwerke sind ideale Partner zur Erfüllung der Auditpflichten öffentlicher Unternehmen

Trianel Hauptsitz Aachen

Trianel unterstützt Stadtwerke bei der Umsetzung von Energieaudits

07.12.2019. Aachen. Über 16.000 Unternehmen werden nach Angaben des Statistischen Bundesamts als öffentliche Unternehmen durch Beteiligungen des Bundes, der Länder oder Kommunen gelistet. Seit 2015 unterliegen Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung der Pflicht zur Durchführung von Energieaudits. Alle vier Jahre müssen diese Energieaudits wiederholt werden. Nächster Stichtag ist der 5. Dezember 2019. Ab dem jeweiligen Stichtag führt ein fehlender Nachweis über ein Energieaudit zu einem Bußgeld. „Öffentlichen Unternehmen bleiben nur noch rund 12 Monate, um ihrer Pflicht zu Folgeaudits fristgerecht nachzukommen und drohende Bußgelder aufgrund eines fehlenden Erstaudits zu minimieren“, erklärt Bastian L. Kurth, Energieeffizienzexperte bei der Stadtwerke-Kooperation Trianel.

 

Viele Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung sind sich ihrer Auditpflicht nicht bewusst, da sie sich selbst als Kleinst- bzw. kleines oder mittleres Unternehmen einschätzen. Allerdings sind öffentliche Unternehmen mit einer kommunalen Beteiligung von mehr als 25 Prozent, unabhängig von Größe und Umsatz, auditpflichtig. In der Gesamtheit öffentlicher Unternehmen gehören etwa 90 Prozent zur kommunalen Wirtschaft. Ausnahmen bestehen für Unternehmen, an denen eine Gebietskörperschaft mit einem Jahreshaushalt von weniger als 10 Mio. Euro und weniger als 5.000 Einwohnern, eine Universität/ein Forschungszentrum oder ein institutioneller Investor, wie z. B. ein regionaler Entwicklungsfonds, beteiligt sind. Des Weiteren unterliegen Regie- und Hoheitsbetriebe bzw. Einrichtungen mit überwiegend hoheitlichen Tätigkeiten nicht der Energieauditpflicht.

 

Als Ansprechpartner zur Überprüfung und Umsetzung der Auditpflicht bieten sich Stadtwerke als örtliche Energieeffizienzexperten an. Dabei setzen Stadtwerke auch auf die Zusammenarbeit mit der Stadtwerke-Kooperation Trianel, die Energieaudits nach DIN 16247-1 durchführen und darauf aufbauende Maßnahmenpläne erstellt und mehr als einhundert Audits für und mit Stadtwerken umgesetzt hat.

 

„Energieaudits sind mehr als eine gesetzliche Pflicht. Sie leisten einen wertvollen Beitrag zur Energieeffizienz, helfen Kosten zu optimieren und die Glaubwürdigkeit in Sachen Klimaschutz zu steigern“, betont Bastian L. Kurth. Kämmerer sollten bei ihrer Haushaltsplanung 2019 die Umsetzung der Auditpflicht bei ihren Beteiligungen überprüfen und ggf. noch einplanen, denn bei Missachtung drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro.

 

Ansprechpartner:

 

Dr. Nadja Thomas, Pressesprecherin
Tel. +49 241 413 20-466 | Mobil +49 160 96 37 04 56 | E-Mail n.thomas@trianel.com

Zurück zur Übersicht